Termine - Was gibt es Neues?


21. März 2016

Die Verbandsversammlung des ZGB hat in der letzten Sitzung am 17. März den Beschluss zur 2. Offenlage der Planungsunterlagen gefasst. Ab dem 22. März können die Planungsunterlagen auf der Webseite des ZGB geladen werden, bis zum 20. Mai können Stellungnahmen eingereicht werden.


15. Dezember 2015

Zitat von der Webseite des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz:

"Die Niedersächsische Landesregierung hat sich in ihrer (heutigen) Sitzung abschließend mit dem Windenergieerlass und dem zugehörigen Leitfaden zum Artenschutz befasst. Damit fin­det ein rund zweijähriger Dialog- und Arbeitsprozess seinen Abschluss. Im Rahmen der Vor­bereitung gab es einen umfangreichen Dialog und eine Verbändebeteiligung. 40 teils sehr umfangreiche Stellungnahmen sind dazu eingegangen. Nach Prüfung durch das Umweltmi­nisterium sowie die anderen beteiligten Ministerien wurde berechtigten Einwendungen mit Änderungen an dem Erlass nachgekommen.

Soweit die Kommunen als Träger der Regionalplanung und der Bauleitplanung im eigenen Wirkungskreis tätig sind, gibt der Erlass Orientierungshilfe für die planerische Abwägung.

Der Erlass regelt zudem Fragen, wo das Land fachaufsichtlich zuständig ist, wie beispiels­weise beim Immissionsschutz, beim Bau- und beim Naturschutzrecht.

Der Weg ist nun frei für die umgehende Veröffentlichung des Erlasses und des Leitfa­dens. Sie werden durch Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt Anfang 2016 in Kraft treten. Sie stellen einen wichtigen Schritt zum weiteren Ausbau der Windenergie in Nie­dersachsen dar. Sie sollen Planungssicherheit und Transparenz schaffen, Konflikte mit dem Naturschutz minimieren sowie Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Erlass und Leitfa­den sollen einen möglichst umwelt- und sozialverträglichen Ausbau der Wind­energienutzung im Lande befördern."

 

Windenergieerlass

Leitenfaden Artenschutz


02. Oktober 2015

In der regelmäßig im Stadtspiegel24 erscheinenden Landstrom-Kolumne wurde am 2.Oktober 2015 wieder einmal versucht, den unbedarften Lesern systematisch Sand in die Augen zu streuen. Zum Einen wird versucht durch den Namen ‚Landstrom Kolumne‘ den Eindruck zu erwecken, dieser Anzeigentext sei ein redaktioneller Beitrag der Zeitung, zum Anderen wird durch die Angabe der durchschnittlichen Zeit der Sturmabschaltungen (hier 1-2 Stunden im Jahr) dem Leser suggeriert, dass die Windenergieanlagen in der restlichen Zeit des Jahres elektrische Energie erzeugen.

Dies ist nicht so.

Beim Zweckverband Großraum Braunschweig können auf der Webseite des Energieportals die statistischen Daten der Windenergieerzeugung für das Verbandsgebiet abgerufen werden.

Für den Landkreis Wolfenbüttel ergibt sich für das Jahr 2014:

Installierte Leistung 118.105 kW

Erzeugte Energie 199.834 MWh

Den theoretischen Wert der durch die Windenergieanlagen erzeugbaren Energie erhält man, wenn man die installierte Leistung mit den Stunden eines Jahres multipliziert:

118.105 kW x 8760 h = 1.034.599.800 kWh = 1.034.600 MWh

Die Windenergieanlagen im Landkreis Wolfenbüttel haben also in Wahrheit nur so wenig Energie geliefert, als wären sie nur 19,3% der Zeit gelaufen.

Hierzu passen mal wieder wie die Faust aufs Auge die echten Windenergiezahlen der Übertragungsnetzbetreiber von heute -

mittags um 11:00 Uhr fiel die Erzeugung von Energie aus Windkraft auf 1.248 MW, bei einer installierten Leistung in Deutschland von über 39.000 MW, dies entspricht etwa 3%.


24. September 2015

ZGB: Der Beschluss durch die Verbandsversammlung für das erneute Beteiligungsverfahren soll nach derzeitigem Stand in der Sitzung am 24.September 2015 erfolgen. Als Frist für das Beteiligungsverfahren sind sechs Wochen vorgesehen. Anschließend erfolgt die Abwägung der Stellungnahmen aus dem erneuten Beteiligungsverfahren. Sollten sich keine weiteren Änderungen gegenüber dem überarbeiteten RROP- Entwurf ergeben, ist daraufhin der Erörterungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.

Quelle: Sitzungsvorlage